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BGH, 05.04.1976 - NotZ 7/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angemessene Versicherung eines Notars - Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung für Notartätigkeiten - Mindestdeckungssumme einer Haftpflichtversicherung eines Notars
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.1975 - NotZ 6/75
Berufshaftpflichtversicherung - Versicherungssumme
Auszug aus BGH, 05.04.1976 - NotZ 7/75
Die damals noch offengelassene Frage, ob bei Notariaten mit ganz unbedeutendem Geschäftsumfang hiervon abgesehen werden könne, hat der Senat inzwischen verneint (zwei Beschlüsse vom 27. Oktober 1975 - NotZ 4/75 = BGHZ 65, 209 = DNotZ 1976, 185 und NotZ 6/75 = DNotZ 1976, 186). - BGH, 27.10.1975 - NotZ 4/75
Haftpflichtversicherung der Notare
Auszug aus BGH, 05.04.1976 - NotZ 7/75
Die damals noch offengelassene Frage, ob bei Notariaten mit ganz unbedeutendem Geschäftsumfang hiervon abgesehen werden könne, hat der Senat inzwischen verneint (zwei Beschlüsse vom 27. Oktober 1975 - NotZ 4/75 = BGHZ 65, 209 = DNotZ 1976, 185 und NotZ 6/75 = DNotZ 1976, 186). - BGH, 29.10.1973 - NotZ 7/73
Haftpflichtversicherung der Notare
Auszug aus BGH, 05.04.1976 - NotZ 7/75
Bereits in BGHZ 61, 312 hat der Senat ausgesprochen, daß ein Notar grundsätzlich nur dann angemessen versichert ist, wenn er eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 DM abgeschlossen hat.